Begleitendes Fahren - Fahrschule u. Berufskraftfahrerschule Grafweg

Fahrschule & Berufskraftfahrerschule Grafweg
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Begleitendes Fahren

Führerscheinklassen
Begleitetes Fahren

Ab dem 17. Lebensjahr ist es nun möglich ein Fahrzeug der Klasse B zu fahren, aber nur in Begleitung eines mindestens 30 jährigen Führerscheininhabers der Klasse B der mindesten fünf Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B ist und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister hat. Es muß ein Antrag auf begleitendes Fahren gestellt werden. Die Fahrerlaubnisausbildung in der Klasse B und BE kann mit 16 1/2 Jahren begonnen werden. Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt in der die Begleitpersonen eingetragen sind. Die Prüfbescheinigung gilt bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag. Der "Kartenführerschein" muß rechtzeitig beantragt werden.
Fahrschule Grafweg, 40764 Langenfeld, Hauptstr. 64 / 66 - 42799 Leichlingen, Unterschmitte 41 - 40789 Monheim, Alte Schulstr. 6 - 40764 Langenfeld-Reusrath, Opladener Str. 130
Tel. 02173 / 28 70 70 - info@fahrschule-grafweg.de
Der sichere und schnelle Weg zum Führerschein.
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