Begleitendes Fahren - Fahrschule u. Berufskraftfahrerschule Grafweg

Tel. 02173 287070   E-Mail: info@fahrschule-grafweg.de
Direkt zum Seiteninhalt
Begleitetes Fahren

Ab dem 17. Lebensjahr ist es nun möglich ein Fahrzeug der Klasse B zu fahren, aber nur in Begleitung eines mindestens 30 jährigen Führerscheininhabers der Klasse B der mindesten fünf Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B ist und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister hat. Es muß ein Antrag auf begleitendes Fahren gestellt werden. Die Fahrerlaubnisausbildung in der Klasse B und BE kann mit 16 1/2 Jahren begonnen werden. Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt in der die Begleitpersonen eingetragen sind. Die Prüfbescheinigung gilt bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag. Der "Kartenführerschein" muß rechtzeitig beantragt werden.
Hauptstraße 64 / 66
40764 Langenfeld
Tel. 02173 287070
Alte Schulstraße 6
40789 Monheim
Tel. 02173 1628253
Opladener Str. 130
40764 Langenfeld
Tel. 02173 287070
Unterschmitte 41
42799 Leichlingen
Tel. 02173 287070
Fahrschule u. Berufskraftfahrerschule Grafweg
Zurück zum Seiteninhalt